Rz. 577

Für Erbfälle mit Auslandsbezug ist das EGBGB (u.a. Art. 25, 26 EGBGB) zu beachten.[494]

[494] Zum Erbrecht in Europa siehe die Internet-Seite des europäischen Dachverbandes der Notariate (CNUE) und der EU-Kommission (Erbrecht in Europa – Erbrecht in 27 Ländern, http://www.successions-europe.eu/de/home).

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