Rz. 641
Möglichkeiten für den wirksamen Vertragsschluss, wenn an die Einschaltung des Betreuungsgerichts zu denken ist, zeigt die nachstehende Übersicht:
Rz. 642
Abbildung 2.6: Vertragsschluss unter Mitwirkung des Betreuungsgerichts
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