Rz. 184
Übersicht 2.10: Systemdarstellung[105]
Rz. 185
Differenziert werden muss
▪ | zwischen der vom Schaden unabhängig zu betrachtenden Leistungsverpflichtung der Drittleistungsträger aufgrund ihrer Drittleistungsbeziehung einerseits und |
▪ | dem Regressanspruch des Drittleistenden, der ausschließlich der schadenersatzrechtlichen Betrachtung unterliegt, andererseits. |
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