Rz. 412
Der Geschädigte ist u.a. verpflichtet, die ihm verbliebene Rest-Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen. Arbeitskraftverwertung kann auch durch Führung des Haushaltes geschehen.[371] Erfüllt er diese seine Obliegenheit nicht, sind die (fiktiv zu ermittelnden) erzielbaren Einkünfte anspruchskürzend auf seinen Verdienstausfallschaden anzurechnen.[372]
Rz. 413
Wird einem Arbeitnehmer wegen der Verletzungen gekündigt, kann das Nicht-Erheben einer Kündigungsschutzklage eine Verletzung der dem Verletzten auch im Verhältnis zum Schadenersatzpflichtigen treffenden Obliegenheiten darstellen und zur Minderung oder gar zum Ausschluss von Ersatzansprüchen wegen Verdienstausfall führen.[373]
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