Rz. 964
Hinweis
Siehe auch § 3 Rdn 87 ff.
Rz. 965
Für eine Rente ist im Urteil eine zeitliche Grenze (und zwar auf einen bestimmten Kalendertag) festzusetzen.[833]
Rz. 966
Der Anspruch eines abhängig Beschäftigten ist auf die voraussichtliche Lebensarbeitszeit, wie sie sich ohne den Unfall gestaltet hätte, zu begrenzen.[834] Maßgebend ist der letzte Tag des Monats, in dem der Arbeitnehmer voraussichtlich seine Erwerbstätigkeit beendet hätte; auf diesen Zeitpunkt muss die Pflicht zur Rentenzahlung im Urteilstenor begrenzt werden.[835]
Rz. 967
Hat das Gericht in einem Rentenurteil den Endzeitpunkt festgelegt und ändern sich nachträglich die Verhältnisse (z.B. bei Beamten durch Anhebung des allgemeinen Pensionsalters, Beantragung einer Rente wegen Alters), kann der Verletzte eine Abänderungsklage erheben.
Rz. 968
Haben die Parteien keine Laufzeit festgelegt, kann diese durch ein Gericht nachträglich bestimmt werden.[836]
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