Rz. 190

Ein Verkehrsunfall bildet zwar häufig den Anlass der Schadenabwicklung. Die in dieser Monographie dargestellten Grundzüge und Aspekte gelten über die Haftung aus Verkehrsunfällen hinaus auch für andere fremd(mit-)verantwortete Schadenfälle.

 

Rz. 191

Neben Verkehrsunfällen können auch andere Ursachen- und Verantwortungsbereiche Ersatzansprüche wegen einer Verletzung auslösen, exemplarisch seien genannt:

Im Bereich der beruflichen Haftung kommen u.a. Arztfehler und Handwerkern in Betracht,
im betrieblichen Bereich Unfälle durch u.a. fehlerbehaftete Aufbereitung des Arbeitsumfeldes durch Arbeitgeber oder Handlungen von Kollegen,
im Bereich der Produkthaftung die Fehlerhaftigkeit von Objekten.
Im privaten Bereich entstehen erhebliche Personenschäden nicht nur durch Kfz-Nutzung. Auch Fahrradfahrer und Fußgänger können durch ihr Verhalten Anderen erhebliche Schäden zufügen. Neben tierischem Verhalten kann auch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten zu Körperschaden führen.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach Gewalttaten oder Aufopferung auch gegenüber dem Staat Ansprüche u.a. nach dem Opferentschädigungsrecht bestehen können.

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