Rz. 357
(aa) Weltanschauung
Rz. 358
Verweigern Eltern eines verletzten Kindes[317] aus weltanschaulicher Überzeugung (z.B. Zeuge Jehova[318]) eine Fremdbluttransfusion und beeinflusst dies mitkausal das Verletzungsbild, entfällt bereits der Zurechnungszusammenhang mit dem ursprünglichen Unfallgeschehen,[319] ohne dass es noch auf eine Mitverschuldensdiskussion ankommt.[320]
(bb) Medizinische Maßnahmen
Rz. 359
Eltern haben für adäquate medizinische Behandlung zu sorgen. Unterlassene oder unzureichende Heilversorgung kann zur Anspruchsbeeinträchtigung führen.
Rz. 360
Ein Geschädigter muss ärztlichem Rat (u.a. Therapie- und Kontrollanweisungen) folgen, um den Gesundungsprozess zu fördern,[321] und sich auch weiteren medizinischen Eingriffen zur Besserung des Zustandes unterziehen.[322]
Rz. 361
Operative Eingriffe sind nur eingeschränkt duldungspflichtig.[323] Es muss es sich um einen Eingriff handeln, der einfach und gefahrlos ist, keine besonderen Schmerzen bereitet und sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet.[324]
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