Rz. 730
Das Mandatsverhältnis ist ein zivilrechtlicher Vertrag, und zwar – jedenfalls bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen aus Haftpflichtereignissen – ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).[601]
Rz. 731
Hinweis
Ein Anwalt sollte sich vergewissern, wer auf Mandantenseite parallel ebenfalls tätig bzw. involviert ist (z.B. Gewerkschaft, weiterer Anwalt für sozialrechtliche oder arbeitsrechtliche Fragestellungen, Geschädigtenverband).
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