Rz. 112
Der Verdienstausfall, auch in seiner künftigen Entwicklung, ist einzuschätzen.
Rz. 113
Wer im Unfallzeitpunkt nicht erwerbstätig ist (z.B. Kind, Student, Hausfrau), muss – auch hinsichtlich etwaiger künftiger Drittleistungen – prognostisch betrachtet werden.
Rz. 114
Die soziale Absicherung von Verletzten, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen bereits untergebracht sind oder für die eine solche Unterbringung in Betracht zu ziehen ist, muss beachtet werden.[63]
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