Rz. 265
Das deutsche Haftungssystem ist, soweit es um den Grund der Haftung geht, ein geschlossenes System: Die aktive Haftung eines Schädigers gegenüber dem von ihm Geschädigten korrespondiert mit seiner Mithaftung, soweit er selbst Ansprüche verfolgt: Mithaftung dem Grunde nach und aktive Haftung dem Grunde nach ergeben in der Summe stets 100 %.
Rz. 266
Erst wenn weitere Mithaftungsaspekte zur Höhe (wie z.B. Verstoß gegen die Gurtanlegepflicht; Sich-Anvertrauen einem fahruntüchtigen Fahrer) die Verantwortungsquote drücken, ergeben sich Gesamtsummen im System von unter 100 %.
Rz. 267
Abbildung 2.2: Geschlossenes Haftungssystem
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