Rz. 899
Hinweis
Die Spätschadenproblematik ist zusammenfassend dargestellt in Rdn 1135.
Rz. 900
Anhand einer Vorprüfung zeigt sich manchmal recht schnell, ob – abgesehen insbesondere vom Kausalitätsnachweis – überhaupt noch ein Anspruch in Frage kommen kann (siehe im Detail Rdn 1145 ff.):
1. | Unvorhergesehener Schaden, |
2. | außerhalb der eigenen Risikosphäre des Verletzten, |
3. | unzumutbares Missverhältnis zwischen Abfindungsbetrag und Schadenvolumen, |
4. | kein Verjährungseintritt. |
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