Rz. 12
Gerade bei der Abwicklung von schwerwiegenden Schadenfällen mit Kindern und Jugendlichen kommt dem Schlagwort der "aktiven Schadenregulierung" – gegebenenfalls auch unter Einschaltung von Rehabilitationsdiensten (Rdn 13 ff.) – besondere Bedeutung zu, vor allem durch:
▪ | Schaffung und Erhaltung eines vernunftgeprägten Regulierungsklimas, |
▪ | Mitwirkung bei Eingliederung/Re-Integration in das Arbeitsleben, |
▪ | Beratung und Mitwirkung bei der Gestaltung des häuslichen Umfeldes bei Haushaltsschaden und Pflege (u.U. auch mit Hilfe eines Reha-Dienstes), |
▪ | Empfehlung von medizinischen Maßnahmen, Pflegeinstitutionen und spezialisierten Rehabilitationsstätten. |
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