Rz. 12

Gerade bei der Abwicklung von schwerwiegenden Schadenfällen mit Kindern und Jugendlichen kommt dem Schlagwort der "aktiven Schadenregulierung" – gegebenenfalls auch unter Einschaltung von Rehabilitationsdiensten (Rdn 13 ff.) – besondere Bedeutung zu, vor allem durch:

Schaffung und Erhaltung eines vernunftgeprägten Regulierungsklimas,
Mitwirkung bei Eingliederung/Re-Integration in das Arbeitsleben,
Beratung und Mitwirkung bei der Gestaltung des häuslichen Umfeldes bei Haushaltsschaden und Pflege (u.U. auch mit Hilfe eines Reha-Dienstes),
Empfehlung von medizinischen Maßnahmen, Pflegeinstitutionen und spezialisierten Rehabilitationsstätten.

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