Rz. 379
Die Gemeinde, die Schulgebäude für die Durchführung der Bundestagswahl zur Verfügung stellt, ist für dessen verkehrssicheren Zustand verantwortlich.[1074] Sie muss bei Bedarf den PVC-Boden in regelmäßigen – etwa stündlichen – Abständen wischen und durch Aufstellen von Schirmständern und Auslegen von Matten von vornherein eine übermäßige Nässe fernhalten.[1075]
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