Rz. 406

Handräder zum Drehen der Gondeln eines Riesenrads dürfen keine Speichen haben.[1177]

[1177] BGH, Urt. v. 27.4.1965 – VI ZR 46/64, VersR 1965, 768 (770) unter Hinweis auf die Richtlinien für den Betrieb von fliegenden Bauten.

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