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Fußböden und Treppen müssen ausreichend trittsicher sein. Deshalb ist bei deren Reinigung die Wahl des Pflegemittels dem Belag anzupassen, auf sorgfältige Verteilung des Mittels zu achten und auch sonst darauf zu sehen, dass keine übermäßige Glätte durch die Bodenpflege auftritt.[874] In Privaträumen muss sich der Besucher eher auf Glätte einstellen. Fußmatten und Treppenläufer sind gegen Wegrutschen zu sichern.[875]

[875] BGH, Urt. v. 19.12.1961 – VI ZR 108/61, VersR 1962, 238.

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