Rz. 824

Unabhängig von den Voraussetzungen des KSchG und dessen zeitlicher Anwendbarkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Erfüllung der 6-monatigen Wartefrist) ist zur Wirksamkeit der Kündigung, stets eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 102 BetrVG erforderlich, sofern ein solcher existiert. In diesem Rahmen sind auch die dem Arbeitgeber bekannten und konkretisierbaren Kündigungsgründe substantiiert mitzuteilen.[1960] Gleiches gilt für die Kündigung während vereinbarter Probezeit. Kann der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützten oder durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen, reicht die Mitteilung seiner subjektiven Wertungen an den BR;[1961] insoweit genügt also die Erklärung, der Arbeitnehmer erfülle nicht die in ihn gesetzten Erwartungen.[1962] Der Arbeitgeber muss auch nicht vollumfänglich sämtliche, den Arbeitnehmer entlastenden Umstände mitteilen. Vielmehr genügt die Information über die Minderleistung, eine nähere Erläuterung, dass der Arbeitnehmer auf Krankheitsgründe hinsichtlich der Minderleistung hingewiesen hat, ist nicht erforderlich.[1963]

 

Rz. 825

Muster 2.62: Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

 

Muster 2.62: Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

An den

Betriebsrat

z.H. des Betriebsratsvorsitzenden

Betrifft: Anhörung zur ordentlichen Kündigung während der Wartezeit

Es ist beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis mit folgendem Arbeitnehmer außerordentlich, hilfsweise ordentlich zum nächstzulässigen Zeitpunkt, das ist nach unseren Berechnungen der _________________________ (Datum), zu kündigen:

 
Name: _________________________
Anschrift: _________________________
Familienstand: _________________________
geboren am: _________________________
Kinder: _________________________, davon unterhaltspflichtig _________________________ (wenn nicht bekannt, das jeweilige Alter, wenn auch dies nicht bekannt, Anzahl mitteilen)
Beginn Betriebszugehörigkeit: _________________________ (Datum) ggf.: Probezeit endet am _________________________
Ausgeübte Tätigkeit: _________________________
Wochenarbeitszeit: _________________________
Bruttovergütung: _________________________ (gegebenenfalls aufschlüsseln in Tariflohn, Zulage, freiwillige Leistungen)
Schwerbehinderung/anerkannte Gleichstellung: ja/nein.

Der Kündigung liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:

Der Arbeitnehmer hat seine Tätigkeit bei uns als _________________________ (ausgeübte Tätigkeit) am _________________________ (Datum) begonnen. Die sechsmonatige Probezeit endet am _________________________ (Datum). Anders als aufgrund der guten Bewerbungsunterlagen und des positiven Eindrucks des Vorstellungsgesprächs erhofft, sind die Leistungen von _________________________ (Name des Arbeitnehmers) jedoch weit hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Ein Personalgespräch am _________________________ (Datum) zeigte zudem, dass _________________________ (Name des Arbeitnehmers) nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit in seine Leistungsdefizite besitzt. Wir sind daher der Auffassung, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht den betrieblichen Interessen gedeihlich ist und beabsichtigen somit die Kündigung noch innerhalb der vereinbarten Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Sie werden hiermit zu dieser Kündigung (Alternativ: zu den beabsichtigten Kündigungen) angehört.

(Unterschrift)

 

Rz. 826

 

Praxistipp

Zu empfehlen ist, dem BR ein Empfangsbekenntnis beizufügen und für dessen Unterzeichnung zu sorgen (siehe oben Rdn 756).

[1961] BAG 22.9.2005 – 2 AZR 366/04, AP Nr. 24 zu § 130 BGB; BAG 16.9.2004 – 2 AZR 511/03, AP Nr. 142 zu § 102 BetrVG 1972.
[1962] BAG 3.12.1998 – 2 AZR 234/98, AP Nr. 99 zu § 102 BetrVG 1972.
[1963] BAG 11.7.1991 – 2 AZR 119/91, AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972.

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