Rz. 747

Der Arbeitgeber ist im Rahmen der BR-Anhörung nicht verpflichtet, die Richtigkeit dokumentierter Daten zu überprüfen, denn grundsätzlich ist der Arbeitnehmer für die Unterrichtung des Arbeitgeber über Veränderungen seiner Personalien verantwortlich.[1800] Hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht über eine Änderung seiner persönlichen Daten informiert, darf sich dieser mangels anderweitiger Kenntnisse auf die Richtigkeit der Eintragungen in der Lohnsteuerkarte verlassen, hat dies aber dann gegenüber dem BR zu kennzeichnen.[1801]

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