Rz. 289

Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung sollten zunächst Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Kurzarbeitsperiode so kurz wie möglich zu gestalten. In Betracht kommt etwa der Abbau von Überstunden, die Abwicklung von Resturlaub, Betriebsurlaub, sonstige Betriebsschließungstage, unbezahlte Freistellung oder die Möglichkeit, auf Lager zu produzieren sowie Um- und Versetzungen, Aufhebungsverträge oder Vorruhestandsregelungen.[833]

Um einerseits einen möglichst zusammenhängenden Zeitraum zur Produktion zu schaffen und andererseits die notwendige Akzeptanz in der Belegschaft zu gewährleisten, sollte die Lage der Arbeitszeit bestenfalls so gewählt werden, dass die entfallenden Arbeitstage an das Wochenende gelegt werden.

[833] Bischof, NZA 1995, 1021, 1027.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge