Rz. 38
▪ | Charakter der Anlage/Interessenlage: Grundsätzlich wollen alle Sondereigentümer so gestellt sein, als seien sie Eigentümer eines mit einem Reihenhaus bebauten Grundstücks – und nicht Wohnungseigentümer. |
▪ | Pläne (Lageplan, nunmehr auch samt Vermaßung des auf Außenflächen erstreckten Sondereigentums und ggf. oberirdischer Stellplätze, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) – bei Quasi-Realteilungen empfiehlt sich oft eine katastermäßige Flurstückszerlegung, um Streit über den "Grenzverlauf" vorzubeugen. Das erleichtert zugleich eine etwaige spätere Realteilung. |
▪ | Sondereigentumseinheiten in sich abgeschlossen, durchgehende Nummerierung aller zu derselben Sondereigentumseinheit gehörenden Einzelräume und der zu ihr gehörenden Gartenflächen mit derselben Nummer, ggf. Nummerierung der Stellplätze. |
▪ | Hinreichend bestimmter Sondernutzungsplan, jedenfalls hinsichtlich des jeweiligen Gebäudes im Hinblick auf § 5 Abs. 2 WEG, ggf. auch hilfsweise hinsichtlich des Grundstücksteils, falls der Bau von Nebengebäuden geplant ist. |
▪ | Individuelle/gemeinschaftliche Ver- und Entsorgungsanlagen. |
▪ | Wenn die Häuser voneinander völlig autark sind und keine gemeinsamen Zuwegungen/gemeinsamen Ver- und Entsorgungsanlagen bestehen, kann das jeweilige Sondereigentum auf die gesamte jeweilige Grundstücksfreifläche erstreckt werden; es muss kein Freiflächenteil künstlich im Gemeinschaftseigentum verbleiben. |
▪ | Gemeinschaftliche Zuwegungen und gemeinschaftliche Versorgungs-/Entsorgungseinrichtungen im Gemeinschaftseigentum, Gemeinschaftseigentum über Gemeinschaftseigentum erreichbar, Sondereigentum über Gemeinschaftseigentum erreichbar. |
▪ | Beabsichtigte aktuelle/potentielle Nutzung (wichtig!). |
▪ | Größtmögliche Gestaltungsfreiheit vs. Wahrung einheitlicher Charakter, ästhetische Gestaltung. |
▪ | Instandhaltung/Instandsetzung einschließlich etwaiger gemeinschaftlicher Anlagen, Kosten. |
▪ | Versicherungen, Verkehrssicherungspflicht. |
▪ | Verwaltung – gewollt/notwendig? |
▪ | ggf. wechselseitige Vorkaufsrechte. |
▪ | Haftung für öffentliche Lasten. |
▪ | Bauliche Veränderungen. |
▪ | Option zur Realteilung. |
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