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Die unentgeltliche Familienunterstützung bzw. Hilfe von Freunden/Verwandten (und anderen Dritten) wird oft normativ abgerechnet und vergütet. Teilweise findet sich der Begriff der "fiktiven Abrechnung". Der gedankliche Schritt zum "fiktiven Haushaltsführungsschaden" ist nur noch ein kleiner. Meines Erachtens wird nichts fiktiv abgerechnet in der Schadensregulierung bei unentgeltlicher Hilfe Dritter. Die Leistung wurde erbracht und ist pekuniär abzubilden. Das ist durchaus sehr real und griffig. Deshalb ist hier den Begriff der "normativen" Abrechnung der unentgeltlich geleisteten Hilfe zu bevorzugen – im Unterschied zu der oben dargestellten konkreten Abrechnung.

Normativ abgerechnet wird der Wert des Zeiteinsatzes der unentgeltlichen Hilfe in der Haushaltsführung für den Geschädigten. Dieses geschieht durch die Bestimmung eines Nettostundensatzes in Euro, der dem Geschädigten zur Verfügung gestellt wird, weil nur dieser Anspruchsinhaber ist (wie er den Betrag verwendet, bleibt ihm überlassen).

Die Höhe des Stundenverrechnungssatzes bemisst sich nach den inhaltlichen Anforderungen an die Ersatzleistung. Wird nur Putzarbeit verrichtet, ist der Stundenverrechnungssatz naturgemäß geringer als für Mahlzeitenzubereitung und erst recht für Kinderbetreuung. Anhaltspunkte für normative Stundenverrechnungssätze finden sich in Tabelle 7.

Die normative Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Hier ist zu bedenken, dass Hausarbeit an 7 Tagen pro Woche und in 4,33 Wochen pro Monat verrichtet wird, sodass der tägliche Stundensatz mit 7 (Tagen) und 4,33 (Wochen) multipliziert werden muss, um den korrekten monatlich geschuldeten Schadensersatzbetrag zu erhalten.

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