Rz. 330

 

Beispiel 2.20

A wird durch ein Haftpflichtgeschehen verletzt. Sein monatlicher Erwerbsschaden AS beträgt 3.000 EUR.

Der Dienstherr zahlt Versorgungsbezüge i.H.v. 2.000 EUR.

Daneben erbringt die gesetzliche Rentenversicherung (RVT) Leistungen i.H.v. 400 EUR.

Ferner zahlt die Berufsständische Versorgung (oder ein Träger der betrieblichen Al­­ters­versorgung) 100 EUR.

 
Aufwand der Beteiligten   geschuldeter Schadenersatzbetrag
Haftung: 100 % 50 % 30 %
kongruenter Schaden 3.000 EUR Ersatz: 3.000 EUR 1.500 EUR 900 EUR
Aufwand 1. AS 500 EUR Rechtslage   500 EUR   500 EUR 500 EUR
2. RVT 400 EUR Rechtslage   400 EUR   400 EUR 400 EUR
3. Berufsständische Versorgung 100 EUR Rechtslage   100 EUR   100 EUR ---
4. Beihilfe 2.000 EUR Rechtslage 2.000 EUR   500 EUR ---
Rangfolge der bevorrechtigten Befriedigung: 1. unmittelbar anspruchsberechtigte Person, SVT (gleichberechtigt)
2. siehe 1. (gleichberechtigt)
3. Berufsständische Versorgung, betriebliche Altersversorgung
4. Dienstherr/Beihilfeträger

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