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Befristungen aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen sind vielfältig. In Betracht kommen insb. Befristungen auf eine bestimmte Altersgrenze, auf Wunsch des Arbeitnehmers oder zur "Überbrückung". Der Arbeitgeber mag etwa ein Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab einem bestimmten Alter wegen Nachlassens der Leistungsfähigkeit haben. Der Arbeitnehmer kann Interesse an der Befristung haben, weil er nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen kann oder will.

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