Rz. 68

Häufig beauftragen Kfz-Haftpflichtversicherer den anwaltlichen Vertreter des Geschädigten mit der Anfertigung eines Auszuges aus den amtlichen Ermittlungsakten. In diesen Fällen können die dadurch entstandenen Kosten ebenfalls auf der Grundlage einer Pauschalvereinbarung abgerechnet werden.[52]

Die Vereinbarung sieht vor, dass für die Anfertigung des Auszugs pauschal 26 EUR berechnet werden können. Hinzu kommen die konkret angefallenen Kopierkosten nach Maßgabe der Regelung der Nr. 7000 VV RVG sowie die darauf insgesamt zu berechnende Umsatzsteuer. Wird ein Rechtsanwalt mit der Anfertigung eines Auszugs aus den Ermittlungsakten gegen Erstattung der üblichen Gebühr beauftragt, so ist diese Vereinbarung i.d.R. dahingehend auszulegen, dass eine Auslagenerstattung unter Zugrundelegung der o.g. Sätze des DAV-Abkommens erfolgen soll. Nach Gutachten der Rechtsanwaltskammern des OLG Hamm und des OLG Celle wird das Abkommen auch nach seinem Auslaufen für neue Beauftragungen nach dem 1.7.2004 allgemein weiter angewandt, unabhängig davon, ob der betreffende Rechtsanwalt und/oder Versicherer diesem Abkommen beigetreten sind.[53] Das RVG ist nicht anwendbar, da hier kein Fall einer anwaltlichen Tätigkeit für eine Vertretung vorliegt. Der Anwalt kann daher auch eine höhere Vereinbarung treffen.

 

Rz. 69

Muster 19.13: Aktenauszug

 

Muster 19.13: Aktenauszug

_________________________ Versicherung AG

_________________________

_________________________

Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________

Schaden vom _________________________

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, Akteneinsicht wurde bereits erbeten, jedoch noch nicht gewährt. Sollten Sie einen Auszug aus den amtlichen Akten wünschen, teilen Sie mir dies bitte mit. Gerne erstelle ich Ihnen einen Aktenauszug wie folgt:

Papieraktenauszug mit schwarz-weiß Lichtbildern für 30 EUR zuzüglich Kosten und Umsatzsteuer
Aktenauszug mit farbigen Lichtbildern in elektronischer Form für 35 EUR zuzüglich Kosten und Umsatzsteuer
Aktenauszug in Papierform, jedoch mit farbigen Lichtbildern für 40 EUR zuzüglich Kosten und Umsatzsteuer.

Bitte teilen Sie mir für den Fall, dass ein Aktenauszug gewünscht wird, mit, in welcher Form Ihnen dieser übermittelt werden soll. Für den Fall, dass Sie einen Aktenauszug in elektronischer Form wünschen, teilen Sie mir bitte auch eine entsprechende e-Post-Adresse mit.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

[52] Empfehlungen des HUK-Verbandes vom 1.1.1989, veröffentlicht in VersR 1989, 567.
[53] AG Münster SP 2009, 160.

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