Rz. 22

Das Fahreignungsseminar (FES) nach § 42 FeV stellt eine Möglichkeit zum Punkteabbau dar. Dabei steht es lediglich Fahrerlaubnisinhabern zur Verfügung, welche sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Bei 1 bis 5 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) kann bei freiwilliger Teilnahme am FES 1 Punkt abgebaut werden, allerdings nur einmalig in 5 Jahren. Bei 6 und 7 Punkten im FAER ist der Punkteabbau nicht mehr möglich.

 

Rz. 23

Fahrer, die in der Probezeit aufgefallen sind, bekommen die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 FeV. Drogen- und/oder alkoholauffällige Fahrer in der Probezeit müssen ein Besonderes Aufbauseminar nach § 36 FeV absolvieren. Im Gegensatz zum FES werden beim Aufbauseminar bzw. Besonderen Aufbauseminar keine Punkte abgebaut. Die Vorlage der Teilnahmebescheinigung beugt in der Regel jedoch einem Fahrerlaubnisentzug vor.

 

Rz. 24

Das vorrangige Ziel des FES ist es, mehrfach verkehrsauffällig gewordenen Kraftfahrern zu helfen, ihr Fehlverhalten zu erkennen, zu ergründen und zu ändern, damit zukünftig ein regelkonformes Verhalten im Straßenverkehr erwartet werden kann. Das FES dient somit im günstigsten Fall der Vorbeugung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.

 

Rz. 25

Das FES besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.

Der verkehrspädagogische Teil kann in einer Fahrschule mit einem nach § 31a Abs. 2 Fahrlehrergesetz (FahrlG) zugelassenen Fahrlehrer absolviert werden. Dieser Teil umfasst zwei 90-minütige Einzel- oder Gruppensitzungen, in denen folgende Themen nachgeschult werden:

Kenntnisse zum Risikoverhalten zur Schaffung eines Gefahrenbewusstseins und
Selbstreflexion und Aufbau von Verhaltensalternativen.

Zu beachten ist dabei, dass zwischen erster und zweiter Sitzung mindestens eine Woche liegen muss.

 

Rz. 26

Der verkehrspsychologische Teil wird von einem nach § 4a Abs. 4 StVG zugelassenen Verkehrspsychologen durchgeführt. Dieser Teil umfasst ebenfalls zwei Sitzungen, wird jedoch grundsätzlich als Einzelmaßnahme durchgeführt. Dabei werden folgende Schwerpunkte bearbeitet (vgl. § 42 FeV):

Verhaltensanalyse mit Erarbeitung der zugrunde liegenden Bedingungen und
Entwicklung von Lösungsstrategien.

Dabei stehen "die"

1. Erarbeitung der auslösenden und aufrechterhaltenden inneren und äußeren Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen als Verhaltensanalyse,
2. Erarbeitung der Funktionalität des Fehlverhaltens in Form einer Mittel-Zweck-Relation,
3. Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Motivationsarbeit
4.

Ausarbeitung schriftlicher Zielvereinbarungen, diese umfassen

a) die Spezifikation des Zielverhaltens in Form von Lösungsstrategien,
b) die Festlegung der Verstärker, Belohnungen und positiven Konsequenzen und
c) die Festlegung der zu erreichenden Schritte“

im Fokus. Zum Abschluss der ersten Sitzung werden "Selbstbeobachtung des Verhaltens in kritischen Situationen" und "Erprobung des neuen Zielverhaltens" als Hausaufgabe mit auf den Weg gegeben.

Die zweite Sitzung wird dann genutzt, um die erarbeiteten Lösungsstrategien zu festigen. Dabei werden die Selbstbeobachtungen gemeinsam ausgewertet und daraus Zielvereinbarungen abgeleitet, welche in die Erarbeitung neuer Verhaltensalternativen münden. Ein wesentlicher Teil zur Erreichung dieser Seminarziele ist "die Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Motivationsarbeit".

Um der Selbstbeobachtung und Verhaltenserprobung Zeit zu geben, darf die zweite Sitzung nicht vor Ablauf von drei Wochen nach der ersten Sitzung absolviert werden.

 

Rz. 27

In der Regel werden von Fahrlehrern und Verkehrspsychologen mit Seminarerlaubnis Listen vorgehalten, die Kontaktdaten von zugelassenen Verkehrspsychologen bzw. Fahrlehrern enthalten. Diese können dem Klienten als Hilfestellung bei der Organisation des jeweils anderen Teils des FES dienen. Grundsätzlich hat der Klient jedoch die freie Wahl bei der Beauftragung der Fahrlehrer und Verkehrspsychologen, solange diese über die entsprechende Seminarerlaubnis verfügen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge