Rz. 96

Muster 19.16: Muster für den Revisionsbeklagten: Übersendung der Revisionszulassung ohne vorherige Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 544 Abs. 3 ZPO

 

Muster 19.16: Muster für den Revisionsbeklagten: Übersendung der Revisionszulassung ohne vorherige Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 544 Abs. 3 ZPO

Frau/Herrn

_________________________

_________________________, den _________________________

Unser Zeichen: _________________________

Sehr geehrte Frau _________________________/Sehr geehrter Herr _________________________,

in der vorstehenden Angelegenheit überlasse ich Ihnen beiliegend den Beschluss des BGH vom _________________________, woraus hervorgeht, dass die gegnerische Revision zugelassen werden soll. Da es der BGH versäumt hat, Ihnen gem. § 544 Abs. 3 ZPO Gelegenheit zu geben, zur Beschwerdebegründung der Gegenseite Stellung zu nehmen, kann bis zum

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die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör analog § 321a ZPO gerügt werden. Die Rüge und die Stellungnahme zu der Beschwerdebegründung der Gegenseite müsste aber von einem vor dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erhoben werden. Bei der Vermittlung bin ich Ihnen gerne behilflich. Wenn ich von Ihnen bis zum

_________________________

keine anderweitige Anweisung erhalte, gehe ich jedoch davon aus, dass Sie die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht rügen wollen. Ich werde dann von mir aus auf die Angelegenheit zurückkommen, sobald die Gegenseite die Revisionsbegründung vorlegt.[124] Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

_________________________

Rechtsanwalt

[124] Wird erwogen Anschlussrevision einzulegen, sollte dem Mandanten schon in dieser Phase angeraten werden, einen Revisionsanwalt zu beauftragen, damit diesem zur Anfertigung der Anschlussrevision genügend Zeit verbleibt.

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