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Ist das Berufungsurteil revisibel, muss sich die vor dem Berufungsgericht obsiegende Partei darauf einstellen, dass die unterlegene Partei die Durchführung des Revisionsverfahrens anstreben wird. Um das Interesse am Bestand des Berufungsurteils zu verteidigen, kommt es darauf an, dass der Revisionsbeklagte sein Verteidigungsvorbringen in der jeweils richtigen Verteidigungsphase anbringt; drei Verteidigungsphasen sind zu unterscheiden:

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