Rz. 28

Mit der Zustellung des Berufungsurteils beginnen mehrere Fristen zu laufen, die der Berufungsanwalt mit Vorfrist im Fristenkalender notieren lassen muss.[69] Folgende Fristen sind von Relevanz:

[69] Vgl. zur entsprechenden Rechtslage bei der Berufung: Kramer, S. 28 ff.

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