Rz. 110

Bei der Nießbrauchslösung werden regelmäßig die Kinder der Ehegatten zu Vollerben des Erstversterbenden eingesetzt und der überlebende Ehegatte erhält ein Nießbrauchsrecht am Nachlass. Von der Systematik der Testamentsgestaltung ist die Vorsorge für den Fall der Wiederverheiratung schon direkt bei der Anordnung des Nießbrauchsvermächtnisses zu klären. Um eine einer Wiederverheiratungsklausel entsprechende Rechtsfolge zu erreichen, muss nämlich nur der Zeitpunkt des Erlöschens des Nießbrauchs auf den Zeitpunkt der Wiederverheiratung gesetzt werden. Allerdings hat auch hier eine entsprechende Absicherung des Ehepartners zu erfolgen, damit diesem wenigsten der Pflichtteil verbleibt (vgl. oben Rdn 84 ff.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge