Rz. 22

Die Genauigkeit der Daten, die von EDR aufgezeichnet werden ist durch die Part 563 Rule definiert und Untersuchungen in Form von Crashtests bestätigen, dass die von den Herstellern verbauten Systeme die Vorgaben auch erfüllen. Untersuchungen, bei denen in fahrdynamischen Grenzsituationen Events ausgelöst und die Datenaufzeichnung dann mit den Daten einer unabhängigen Messtechnik verglichen wurde zeigen auch hier eine gute Übereinstimmung.

 

Rz. 23

Bei der Auswertung der EDR-Daten muss jedoch stets beachtet werden, dass diese durch die Auswertung bzw. Verarbeitung von Sensordaten zustande kommen und dass bereits diese Sensordaten ggf. nicht mit den realen Bewegungsgrößen des Fahrzeugs übereinstimmen. Aufgrund des Schlupfs an den Reifen bei starken Bremsmanövern kommt es z.B. dazu, dass die durch die Fahrzeugelektronik bestimmte Geschwindigkeit geringer ist als die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Untersuchungen von GM zeigen, dass übliche Abweichungen bei starken Bremsmanövern im Bereich von ca. 3 km/h liegen können. Bei schleudernden Fahrzeugen sind höhere Abweichungen zwischen der aufgezeichneten Geschwindigkeit und der tatsächlichen Schwerpunktgeschwindigkeit zu erwarten.

Das Vorgenannte zeigt, dass sich mit dem Vorliegen von ausgelesenen EDR-Daten eine unfallanalytische Betrachtung nicht auf die unkritische Übernahme der Daten beschränken darf. Vielmehr müssen die Daten als sinnvolle und nützliche Ergänzung zu anderen vorliegenden Spuren betrachtet werden, die nach einer physikalischen Plausibilitätsprüfung mit in eine sachverständige Bewertung eingehen können. In jedem Fall wird sich die Qualität von unfallanalytischen Gutachten durch die Nutzung von EDR-Daten wesentlich verbessern.

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