Rz. 11

Gerade bei Selbstständigen kann sich empfehlen, hinsichtlich der steuerrechtlichen Seite der Schadenersatzabwicklung das zuständige Finanzamt bereits vor Zahlung der Abfindungs- oder Schadensumme mit einzubeziehen und die bedeutsamen Fragen mit diesem vorab zu klären und abzustimmen.

 

Rz. 12

Gerade das Problem der Steuerschraube lässt sich dann u.U. durch Vereinbarung eines Einmal-Steuerbetrags vermeiden.

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