Rz. 11

Die Bußgeldbehörde ist - anders als vor der Reform von 1987 - verpflichtet, dem Verteidiger vor Übersendung der Akten an die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu gewähren (§ 69 Abs. 3 S. 2 OWiG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge