Rz. 40

Die mittelbar geschädigte Person muss zur getöteten Person in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis gestanden haben. Letzteres setzt zumindest eine tatsächlich gelebte, nicht unbedingt räumliche soziale Beziehung besonderer Intensität zum Zeitpunkt der Verletzung voraus.[154] Ein etwa erst im Rahmen der Pflege des unmittelbar Verletzten, nach einer später zum Tod führenden Verletzung, entstandenes Näheverhältnis genügt hingegen nicht.[155] Auch das zur Zeit der Verletzung gezeugte, aber noch nicht geborene Kind ist – mangels einer hinreichenden Nähebeziehung bereits zum Zeitpunkt der Verletzung – (noch) nicht anspruchsberechtigt.[156]

 

Rz. 41

Ein entsprechendes "besonderes Näheverhältnis" wird bei bestimmten Angehörigen (Ehegatte, Lebenspartner, Eltern oder Kind des Getöteten) nach S. 2 der Regelung kraft Gesetzes – im Sinne von § 292 ZPO widerleglich – vermutet, kann aber etwa im Falle des § 1933 bzw. § 10 Abs. 3 LPartG oder aufgrund einer anderen Entfremdung (durch den Gegner) widerlegt werden.[157] Umgekehrt steht es – z.B. nicht dem Kreis der in S. 2 der Norm unterfallenden – Hinterbliebenen offen, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass sie (gleichwohl) in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten standen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird also durch die bloße Beweislastregel des Satzes 2 nicht auf die dort genannten Personen beschränkt.[158] So können beispielsweise Mitglieder einer sog. Patchwork-Familie unter Umständen durchaus anspruchsberechtigt sein.[159]

[154] Vgl. BT-Drucks 18/11397 S. 13, 15; Huber, JuS 2018, 744, 746 m.w.N.
[155] So zutreffend Nugel, zfs 2018, 72, 73.
[156] Vgl. BeckOGK/Eichelberger BGB § 844 Rn 206.2 m.w.N.; a.A. OGH, RdM 2017,63; Huber, JuS 2018, 744, 746.
[157] Vgl. BT-Drucks 18/11397, S. 14 f.; BeckOGK/Eichelberger BGB § 844 Rn 206; Huber, JuS 2018, 744, 747; Jauernig/Teichmann, BGB, § 844, Rn 9.
[158] Vgl. BeckOGK/Eichelberger, BGB, § 844 Rn 206 m.w.N.
[159] Vgl. BT-Drucks 18/11397, S. 15; Jauernig/Teichmann, BGB, § 844, Rn 9.

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