Rz. 305

Muster 16.17: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Geschäftsführung und Vertretung – Gegenantrag

 

Muster 16.17: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Geschäftsführung und Vertretung – Gegenantrag

An das Landgericht _________________________

Kammer für Handelssachen

Gegenantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

des Herrn _________________________

– Antragsgegner und Gegenantragsteller –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

Herrn _________________________

– Antragsteller und Gegenantragsgegner –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

wegen des vorläufigen Verbots, Geschäftsführungs- und Vertretungshandlungen für die _________________________-GmbH vorzunehmen.

Vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR

Namens und kraft beigefügter Prozessvollmacht des Antragsgegners und Gegenantragstellers beantragen wir:

Der Verfügungsantrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Im Wege der einstweiligen Verfügung beantragen wir anzuordnen:

 
  1. Dem Antragsteller und Gegenantragsgegner wird es bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit seiner Abberufung als Geschäftsführer der _________________________-GmbH untersagt, Geschäftsführungshandlungen und Vertretungshandlungen für die _________________________-GmbH vorzunehmen und die Geschäftsräume der _________________________-GmbH, Hafenstr. 1, in Münster zu betreten.
  2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das in Ziff. 1 ausgesprochene Verbot wird dem Antragsteller und Gegenantragsgegner ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
  3. Der Antragsteller und Gegenantragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung:

I.

Der Antragsteller und der Antragsgegner sind jeweils zu gleichen Anteilen Gesellschafter der _________________________-GmbH. Voraussetzungen für den Erlass der vom Antragsteller beantragten einstweiligen Verfügung liegen nicht vor. [Nähere Ausführungen, die den Vortrag zu Muster XVIRdn 304möglichst widerlegen]

II.

Die Gegenanträge gegen den Antragsteller werden wie folgt begründet:

Ausnahmsweise ist ein Gegenantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im laufenden Verfügungsverfahren des Antragstellers zulässig. Dies gilt insbesondere, weil es sich um einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Zwei-Personen-GmbH handelt und im vorläufigen Rechtsschutz beide Gesellschafter-Geschäftsführer eine gegenseitige Abberufung betreiben.

Vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.2.1999 – 19 U 226/98, S. 3 d. amtl. Umdr. n.v.

Sollte das Gericht den Gegenantrag gleichwohl für unzulässig halten, bitten wir, diesen als selbstständigen Verfügungsantrag zu behandeln und sowohl das vom Antragsteller eingeleitete Verfahren als auch das vom Antragsgegner eingeleitete Verfahren nach § 147 ZPO zu verbinden.

Begründet wird der Gegenantrag in der Sache wie folgt:

Nicht der Antragsgegner hat für die _________________________-GmbH vor einigen Wochen einen 50 %-Anteil der _________________________-OHG zum Preis von 10.000 EUR erworben und den Kaufpreis auch gleich an die Veräußerin gezahlt. Vielmehr war es der Antragsteller, der so gehandelt hat, obwohl gem. § 6 des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages der _________________________-GmbH die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich war, aber nicht vorlag.

Damit hat nicht der Antragsgegner, sondern der Antragsteller in äußerst gravierender Weise gegen seine Pflichten als Geschäftsführer verstoßen.

Das Geschäftsführungs- und Vertretungsverbot sowie das Betretungsverbot für die Geschäftsräume sind besonders dringlich und bedürfen daher zu ihrer Durchsetzung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung.

Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss der Gesellschafterversammlung der _________________________-GmbH über die Abberufung des Antragstellers und Gegenantragsgegners ist entbehrlich, da der Antragsteller ohnehin gem. § 47 Abs. 4 GmbHG seine Stimme nicht abgeben darf. Mit dem Gegenantrag auf

Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Antragsteller und Gegenantragsgegner ist der Wille der Gesellschafterversammlung entsprechend dargelegt.

_________________________

Rechtsanwalt

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