Rz. 295

Muster 16.7: Antrag auf persönlichen Arrest

 

Muster 16.7: Antrag auf persönlichen Arrest

An das

Landgericht _________________________

Antrag auf persönlichen Arrest

des _________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

Herrn _________________________

– Antragsgegner –

wegen persönlichen Arrestes.

Namens und kraft beiliegender Vollmacht des Antragstellers beantragen wir – wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden allein – den Erlass des folgenden Arrestbefehls:

 
  1. Wegen einer Forderung von _________________________ EUR nebst _________________________ Zinsen seit _________________________ wird der persönliche Sicherheitsarrest gegen den Antragsgegner angeordnet.
  2. In Vollziehung des Antrags zu Ziff. 1 wird die Haft gegen den Antragsgegner verhängt.[457]
  3. Die Vollziehung des Arrestes wird durch Hinterlegung von _________________________ EUR oder Stellung einer selbstschuldnerischen unbeschränkten, unbefristeten und unwiderruflichen Bürgschaft einer deutschen Großbank über _________________________ EUR gehemmt.
  4. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung:

Der Antragsgegner ist nigerianischer Staatsbürger und hält sich überwiegend in Nigeria auf. In der Bundesrepublik Deutschland hat er keinen Wohnsitz angemeldet. Der Antragsgegner hält sich in der Bundesrepublik Deutschland meist in Hotels auf. Er schuldet dem Antragsteller _________________________ EUR aufgrund eines Schuldanerkenntnisses vom _________________________.

 
  Glaubhaftmachung: Schuldanerkenntnis, Anlage 1.

Der Schuldschein beruht darauf, dass der Antragsteller vom Antragsgegner Kunstgegenstände gekauft hat, die sich im Nachhinein als gefälscht und wertlos herausgestellt haben. Da der Antragsgegner den Kaufpreis nicht unmittelbar zurückzahlen konnte, hat er den oben genannten Schuldschein ausgestellt. Der Mitarbeiter des Antragstellers hat jedoch von einem anderen Kunsthändler erfahren, dass dieser gleiche Erfahrungen mit dem Antragsgegner gemacht hat. Von diesem hat der Mitarbeiter des Antragstellers auch erfahren, dass der Antragsgegner den von ihm erhaltenen Kaufpreis bereits auf dem Bankwege nach Nigeria geschafft und angekündigt hat, er werde seine geschäftlichen "Aktivitäten" in der Bundesrepublik einstellen und nach Nigeria zurückkehren.

 
  Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des _________________________ vom _________________________, Anlage 2.

Zurzeit hält sich der Antragsgegner noch im Hotel _________________________ in _________________________ auf. Da er über kein Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, besteht die Besorgnis, dass ein dinglicher Arrest nicht zum Ziel führen wird. Der persönliche Arrest durch Verhängung von Haft ist daher das einzige Mittel zur Sicherung der ansonsten gefährdeten Zwangsvollstreckung.

 
  Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers, Anlage 3.

_________________________

Rechtsanwalt

[457] Das verhältnismäßige Vollziehungsmittel wird nach Ermessen gem. § 933 ZPO verhängt.

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