Rz. 12
Zum Thema
Siehe auch Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden, 1. Aufl. 2013, § 4 Rn 27 ff.
Rz. 13
Erwirbt ein Zessionar ausnahmsweise die Forderung nicht im Unfallzeitpunkt, aber vor dem Zeitpunkt des Abfindungsvergleiches, ist der Vergleich im Verhältnis zum Drittleistenden u.U. dann unwirksam, wenn der Versicherer Kenntnis von der Zession hatte (§ 407 BGB).[7]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen