Rz. 235
Muster 15.14: Antrag auf Ergänzung des Urteils über den Vorbehalt im Urkundenverfahren
Muster 15.14: Antrag auf Ergänzung des Urteils über den Vorbehalt im Urkundenverfahren
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In der Sache
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
wird beantragt,
den Tenor des Urteils des erkennenden Gerichts vom _________________________ dahingehend zu ergänzen, dass dem _________________________ die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten wird. |
Zur Antragsbegründung wird Folgendes ausgeführt:
Der gestellte Antrag rechtfertigt sich aus § 321 ZPO, hilfsweise aus § 319 ZPO.
Der Beklagte hat im Urkundenprozess mit Schriftsatz vom _________________________, Seite _________________________, beantragt, ihm die Ausführung seiner Rechte für das Nachverfahren vorzubehalten.
Ungeachtet dessen enthält das Urteil im Tenor zu 1 lediglich die Verurteilung gemäß dem Antrag im Urkundenprozess, ohne dass über den Antrag auf Vorbehalt der Ausführung der Rechte im Nachverfahren entschieden wurde.
Der entsprechende Vorbehalt ergibt sich bereits aus dem Tatbestand des bezeichneten Urteils, nämlich auf Seite _________________________ des Urteils.
Nach § 599 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 321 ZPO ist über den Vorbehalt der Ausführung der Rechte im Nachverfahren durch Ergänzungsurteil zu entscheiden (BGH NJW-RR 1996, 1238).
Nach Auffassung des Antragstellers bedarf es vorliegend keiner mündlichen Verhandlung gem. § 321 Abs. 3 ZPO. Es wird damit bereits jetzt das Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO erklärt.
Rechtsanwalt
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