Rz. 234

Muster 15.13: Urteilsergänzung wegen eines unterlassenen Vorbehaltes

 

Muster 15.13: Urteilsergänzung wegen eines unterlassenen Vorbehaltes

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird beantragt,

 
  den Tenor des Urteils des erkennenden Gerichts vom _________________________ dahingehend zu ergänzen, dass die Entscheidung unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung in Höhe von _________________________ ergeht.

Zur Antragsbegründung wird Folgendes ausgeführt:

Der gestellte Antrag rechtfertigt sich aus § 321 ZPO, hilfsweise aus § 319 ZPO.

Das erkennende Gericht hat über die mit der Klage geltend gemachte Hauptforderung gem. § 302 Abs. 1 ZPO durch ein Vorbehaltsurteil entschieden. Dies weist bereits die Entscheidung selbst im Rubrum aus.

Tatsächlich enthält das Urteil im Tenor zu 1 jedoch keinen Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung, so dass das Urteil gem. § 302 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 321 ZPO zu ergänzen ist.

Nach Auffassung des Antragstellers bedarf es vorliegend keiner mündlichen Verhandlung gem. § 321 Abs. 3 ZPO. Es wird damit bereits jetzt das Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO erklärt.

Rechtsanwalt

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