Rz. 229

Muster 15.8: Tatbestandsberichtigungsantrag kombiniert mit einem Antrag auf Urteilsergänzung

 

Muster 15.8: Tatbestandsberichtigungsantrag kombiniert mit einem Antrag auf Urteilsergänzung

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az.: _________________________

beantrage ich namens und in Vollmacht des

Klägers,
Beklagten,

Streitverkündeten,

den Tatbestand des am _________________________ verkündeten und am _________________________ zugestellten Urteils vom _________________________ im Tatbestand nach § 320 ZPO dahin zu berichtigen, dass von dem _________________________ folgende Anträge gestellt wurden:

1. _________________________
2. _________________________
3. _________________________

Sodann wird beantragt,

 
  den Tenor des vorbezeichneten Urteils vom _________________________, dahingehend zu ergänzen, dass _________________________.

Zur Begründung wird ausgeführt:

I.

Das erkennende Gericht hat auf Seite _________________________ des Urteils vom _________________________, Az: _________________________, ausgeführt, dass der _________________________ folgende Anträge gestellt hat:

 
  1. _________________________
  2. _________________________
  3. _________________________

Damit hat das Gericht die tatsächlich gestellten Anträge unvollständig aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom _________________________ übernommen.

Ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung vom _________________________ hat der Antragsteller die Anträge aus dem Schriftsatz vom _________________________ und vom _________________________ gestellt.

Danach sind folgende Anträge gestellt worden:

 
  1. _________________________
  2. _________________________
  3. _________________________
  4. _________________________

Demgegenüber hat das Gericht lediglich die Anträge aus dem Schriftsatz vom _________________________ aufgeführt. Der Tatbestand ist mithin gem. § 320 ZPO antragsgemäß zu berichtigen.

II.

Der vorbezeichnete Antrag _________________________ wurde mit dem Urteil des erkennenden Gerichts vom _________________________, zugestellt am _________________________, nicht beschieden, so dass das Urteil nach der Tatbestandsberichtigung nach § 321 ZPO zu ergänzen ist.

Das Gericht hat es unterlassen, dem Beklagten den mit Schriftsatz vom _________________________ beantragten Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung auf den Nachlass zu gewähren.
Das Gericht hat es unterlassen, dem Beklagten den mit Schriftsatz vom _________________________ beantragten Vorbehalt seiner Rechte im Nachverfahren zu gewähren.
Das Gericht hat es unterlassen, dem _________________________ gesondert die durch seine Säumnis im Termin zur mündlichen Verhandlung am _________________________ entstandenen Kosten aufzuerlegen, obwohl der Antragsteller dies mit Schriftsatz vom _________________________ ausdrücklich beantragt hat.
Das Gericht hat es unterlassen, dem _________________________ gesondert die durch die Anrufung eines unzuständigen Gerichts und die nachfolgende Verweisung mit Beschl. v. _________________________ entstandenen Kosten gem. § 281 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen, obwohl der Antragsteller dies mit Schriftsatz vom _________________________ ausdrücklich beantragt hat.
_________________________

III.

Nur rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach § 320 Abs. 3 ZPO über den Antrag auf Berichtigung des Tatbestands nur mündlich verhandelt werden muss, wenn eine Partei dies beantragt. Von hier aus wird ausdrücklich auf eine mündliche Verhandlung verzichtet.

Nach Auffassung des Antragstellers bedarf es vorliegend auch keiner mündlichen Verhandlung gem. § 321 Abs. 3 ZPO über den Ergänzungsantrag. Es wird damit bereits jetzt das Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO erklärt, soweit der Gegner dem zustimmt.

Rechtsanwalt

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge