I. Muster: Ankündigung eines Rechtsmittelverzichtes

 

Rz. 222

Muster 15.1: Ankündigung eines Rechtsmittelverzichtes

 

Muster 15.1: Ankündigung eines Rechtsmittelverzichtes

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des

Klägers
Beklagten

angekündigt, dass beabsichtigt ist, in der mündlichen Verhandlung bei einem den gerichtlichen Hinweisen in der Verfügung vom _________________________ entsprechenden Urteil auf Rechtsmittel zu verzichten, so dass das Urteil nachfolgend ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe ergehen kann.

Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass sodann der vertretenen Partei die Kostenprivilegierung nach Ziff. 1211 Nr. 2 KVGKG zukommt.

Es wird gebeten, die gegnerische Partei aufzufordern, in gleicher Weise zu verfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung der gegnerischen Partei zu dieser Verfahrensweise nach § 313a Abs. 2 ZPO nicht erforderlich ist, da diese das angekündigte Urteil nicht anfechten kann.

Das Gericht kann daher das nach § 313a Abs. 2 ZPO erforderliche Stuhlurteil im Sinne der erteilten Hinweise für die mündliche Verhandlung vorbereiten.

Rechtsanwalt

II. Muster: Nachträglicher Rechtsmittelverzicht nach § 313a Abs. 2 ZPO

 

Rz. 223

Muster 15.2: Nachträglicher Rechtsmittelverzicht nach § 313a Abs. 2 ZPO

 

Muster 15.2: Nachträglicher Rechtsmittelverzicht nach § 313a Abs. 2 ZPO

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des

Klägers
Beklagten

im Hinblick auf das in der mündlichen Verhandlung vom _________________________ ergangene Urteil der

Verzicht auf Rechtsmittel

erklärt.

Das Urteil kann damit nach § 313a Abs. 2 ZPO ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe bleiben.

Gegen das ergangene Urteil steht allein der hier vertretenen Partei ein Rechtsmittel zu, so dass es einer Zustimmung des Gegners nicht bedarf.
Da der gegnerischen Partei ebenfalls ein Rechtsmittel gegen das ergangene Urteil zusteht, wird gebeten, diese kurzfristig zur Stellungnahme zum Rechtsmittelverzicht aufzufordern, damit die Kostenprivilegierung nach Ziff. 1211 Nr. 2 KVGKG in Anspruch genommen werden kann.

Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass sodann der vertretenen Partei die Kostenprivilegierung nach Ziff. 1211 Nr. 2 KVGKG zukommt.

Rechtsanwalt

III. Muster: Verspäteter Rechtsmittelverzicht nach §§ 313a Abs. 2, 283 S. 2 ZPO

 

Rz. 224

Muster 15.3: Verspäteter Rechtsmittelverzicht nach §§ 313a Abs. 2, 283 S. 2 ZPO

 

Muster 15.3: Verspäteter Rechtsmittelverzicht nach §§ 313a Abs. 2, 283 S. 2 ZPO

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des

Klägers
Beklagten

im Hinblick auf das in der mündlichen Verhandlung vom _________________________ ergangene Urteil der

Verzicht auf Rechtsmittel

erklärt.

Das Urteil kann damit nach § 313a Abs. 2 ZPO ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe bleiben.

Gegen das ergangene Urteil steht allein der hier vertretenen Partei ein Rechtsmittel zu, so dass es einer Zustimmung des Gegners nicht bedarf.
Da der gegnerischen Partei ebenfalls ein Rechtsmittel gegen das ergangene Urteil zusteht, wird gebeten, diese kurzfristig zur Stellungnahme zum Rechtsmittelverzicht aufzufordern, damit die Kostenprivilegierung nach Ziff. 1211 Nr. 2 KVGKG in Anspruch genommen werden kann.

Soweit die Wochenfrist nach § 313a Abs. 3 ZPO bereits abgelaufen ist, hindert dies den Rechtsmittelverzicht nicht. In analoger Anwendung von § 283 S. 2 ZPO ist das Gericht berechtigt, den Rechtsmittelverzicht auch nach Ablauf dieser Frist noch anzunehmen, da die Frist allein eine Schutzfrist für den organisatorischen Ablauf innerhalb des Gerichts ist (Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 313a Rn 6).

Das Gericht ist danach berechtigt, das Urteil abgekürzt abzusetzen. Es wird ausdrücklich um diese Verfahrensweise gebeten.

Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass sodann der vertretenen Partei die Kostenprivilegierung nach Ziff. 1211 Nr. 2 KVGKG zukommt.

Rechtsanwalt

IV. Muster: Antrag auf Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO

 

Rz. 225

Muster 15.4: Antrag auf Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO

 

Muster 15.4: Antrag auf Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO

An das

Amtsgericht
Landgericht

Oberlandesgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

beantrage ich namens und in Vollmacht des

Klägers,
Beklagten,
 
  das Urteil des erkennenden Gerichts vom _________________________ insoweit zu berichtigen, als _________________________.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

Nach dem Tenor zu 1) ist die Klage in vollem Umfang abgewiesen worden. Nach den Ausführungen auf S. _________________________ des Urteils hat der Kläger dementsprechend die Kosten des Verfahrens nach § 91 ZPO zu tragen. Gleichwohl wurden dem Beklagten nach dem Tenor zu 2) die Kosten auferlegt. Hierbei handelt es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler. Statt "Beklagten" muss es "Kläger" heißen.

Das Gericht hat die einzelnen, dem Kläger dem Grunde und der Höhe nach zustehenden Schadenspositionen auf S...

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