Rz. 40
Als Liquidations- oder auch Zerschlagungswert wird der Betrag bezeichnet, der nach Abschluss einer Liquidation des Unternehmens für dessen Eigner verbleibt. Er besteht aus drei Komponenten, nämlich dem Zerschlagungswert des Vermögens, den im Rahmen der Zerschlagung zu bedienenden Schulden und den Liquidationskosten.
Rz. 41
Zur Bestimmung des Zerschlagungswerts sind die Vermögensgegenstände des Aktivvermögens mit ihren jeweiligen – im Rahmen einer Liquidation erzielbaren – Veräußerungserlösen anzusetzen. Bei unveräußerlichen Gegenständen ist deren Schrottwert, gegebenenfalls sogar der (negative) Betrag der zu erwartenden Entsorgungskosten, maßgeblich. Dabei ist grundsätzlich das bestmögliche Verwertungs- und Liquidationskonzept zugrunde zu legen.
Rz. 42
Die bilanzierten Passivposten sind nur insoweit zu berücksichtigen, wie die Verbindlichkeiten tatsächlich eine Belastung darstellen, also getilgt werden müssen. Die zu deckenden Schulden werden mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen bewertet. Rückstellungen, die wegen der Zerschlagung des Unternehmens nicht mehr benötigt werden (z.B. Instandhaltungs- oder Jubiläumsrückstellungen), sind aufzulösen.
Rz. 43
Zu den Liquidationskosten zählen beispielsweise Aufwendungen aus Sozialplänen oder auch die bei der Aufdeckung stiller Reserven anfallenden Ertragsteuern.
Rz. 44
Wenn der Liquidationswert eines Unternehmens den Wert der bei Fortführung zu erwartenden Erträge bzw. den Wert der den Unternehmenseignern zufließenden Zahlungsströme übersteigt, bildet die Liquidation die wirtschaftlich sinnvollste Handlungsalternative. Der Liquidations- oder Zerschlagungswert ist daher grundsätzlich als Wertuntergrenze im Rahmen der Unternehmensbewertung (gerade bei kleinen und mittleren Betrieben) anzusehen.
Rz. 45
Wird nicht tatsächlich eine Liquidation durchgeführt, ist die prognostische Bestimmung des Zerschlagungswerts mitunter recht problematisch, da die Zerschlagungssituation nur schwer vorhergesehen werden kann. Daher sind der Bewertung entsprechende Annahmen über die Form der Unternehmensauflösung zugrunde zu legen.