Rz. 35

Die Aktenübersendung an den Verteidiger darf vor Rechtskraft der Entscheidung nicht von der Zahlung der Kostenpauschale abhängig gemacht werden (AG Soest DAR 1995, 177; LG Tübingen AnwBl 1995, 569).

 

Rz. 36

Kostenschuldner der zurzeit 12 EUR betragenden Kostenpauschale, die für jede Aktenübersendung erhoben wird, ist der die Akten anfordernde Verteidiger (BVerfG NJW 1995, 3177) und nicht der Beschuldigte, wie das AG Bielefeld (AnwBl 1995, 571) meint.

Dabei können die Kosten für die Rücksendung (hier umfangreicher Akten) als Auslagen des Anwalts neben der Postentgeltpauschale nach VV 7002 RVG erstattungsfähig sein (BVerwG zfs 2015, 107).

 

Rz. 37

Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Anwalt diese Kosten letztendlich selbst tragen muss. Sie sind auch nicht Teil der Portokosten und der allgemeinen Geschäftskosten (AG Fürstenfeldbruck AnwBl 1997, 47), so dass der Anwalt einen entsprechenden Erstattungsanspruch einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer (OLG Bamberg zfs 2009, 466; BVerwG zfs 2010, 467; BGH zfs 2011, 402) gegen seinen Mandanten hat.

 

Rz. 38

 

Achtung: Portokosten oder Freiumschlag

Der Anwalt kann die Aktenversendungspauschale nicht um die Portokosten mindern, die ihm für die Rücksendung der Akte entstehen, er hat auch keinen Anspruch auf Übermittlung eines Freiumschlages (OLG Koblenz DAR 2006, 297; OLG Hamm DAR 2006, 298).

 

Rz. 39

Nach Auffassung des LG Frankfurt (NJW 1995, 2801) ist übrigens die Kostenpauschale auch dann angefallen, wenn die Akte lediglich in das anwaltschaftliche Gerichtsfach eingelegt wird (LG Frankfurt NJW 1995, 2801; a.A. LG Göttingen NJW RR 1996, 190), zumindest dann, wenn sie über einen bestehenden Kurierdienst versandt wird (OLG Saarbrücken, DAR 2016, 117).

 

Rz. 40

 

Tipp: Videoband

Begehrt der Verteidiger von vorneherein Akteneinsicht einschließlich des Videobandes, so kann für die Fertigung und Übersendung der Kopie des Videobandes nicht zusätzlich zur gem. § 107 Abs. 5 OWiG anfallenden Pauschale ein weiterer Betrag in Rechnung gestellt werden (AG Straubing DAR 2004, 604).

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