Rz. 143

Muster 14.3: Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO bei Vollstreckung der Erfüllungshandlung des Gläubigers aus einem Urteil nach § 510b ZPO

 

Muster 14.3: Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO bei Vollstreckung der Erfüllungshandlung des Gläubigers aus einem Urteil nach § 510b ZPO

An das

Landgericht

– Beschwerdekammer –

in _________________________

über das Amtsgericht

– Vollstreckungsgericht –

zu Az: _________________________

in _________________________

Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO

In der Zwangsvollstreckungssache

des _________________________

– Gläubiger und Erinnerungsgegner –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

den _________________________

– Schuldner und Erinnerungsführer –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

legen wir hiermit im Namen und in Vollmacht des Schuldners gegen die Entscheidung des Amtsgerichts – Vollstreckungsgerichts – vom _________________________, Az:_________________________,

Beschwerde

ein.

Es wird beantragt,

 
  die angefochtene Entscheidung aufzuheben.

Begründung:

Der Gläubiger hat gegen den Schuldner ein Urteil des Amtsgerichts _________________________ erwirkt, nach dem der Schuldner verpflichtet ist, folgende Handlung innerhalb einer Frist von _________________________ durchzuführen: _________________________.

Für den Fall, dass innerhalb dieser Frist diese Handlung nicht durch den Schuldner durchgeführt wurde, ist der Schuldner nach dem Urteil verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von _________________________ an den Gläubiger zu zahlen.

Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels wurde dem Schuldner ausweislich der in der Anlage beigefügten Zustellbescheinigung am _________________________ zugestellt.

Der Gläubiger hat mit Schreiben vom _________________________ beantragt,

 
  1. den Gläubiger zu ermächtigen, die dem Schuldner nach dem Urteil des Amtsgerichts obliegende vertretbare Handlung, nämlich _________________________, auf Kosten des Schuldners im Wege der Ersatzvornahme durch den Gläubiger oder einen von ihm zu beauftragenden Dritten vornehmen zu lassen,
  2. anzuordnen, dass der Schuldner die im Wege der Ersatzvornahme notwendigen Maßnahmen, nämlich _________________________, zu dulden hat,
  3. den Schuldner zu verurteilen, an den Kläger für die durch die nach Ziff. 1 vorzunehmende Ersatzvornahme einen Kostenvorschuss in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen,
  4. gegen den Schuldner zur Erzwingung der im vollstreckbaren Urteil des Amtsgerichts _________________________ niedergelegten Verpflichtung, _________________________, ein Zwangsgeld bis zu 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Zwangshaft von bis zu sechs Monaten festzusetzen.

Mit der angefochtenen Entscheidung vom _________________________ ist das Amtsgericht diesen Anträgen gefolgt.

Gegen diese am _________________________ zugestellte Entscheidung richtet sich die vorliegende sofortige Beschwerde.

Die angefochtene Entscheidung ist fehlerhaft, da das amtsgerichtliche Urteil auf einen Antrag des Gläubigers nach § 510b ZPO erfolgte. Bei einem derartigen Verfahren ist jedoch die Vollstreckung des Erfüllungstitels grundsätzlich ausgeschlossen (§ 888a ZPO).

Es wird gebeten, der Beschwerde durch Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nach § 572 Abs. 1 ZPO abzuhelfen. Andernfalls wird gebeten, die sofortige Beschwerde dem Beschwerdegericht vorzulegen und die Nichtabhilfegründe mitzuteilen.

_________________________

Rechtsanwalt

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