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Ferner ist immer anhand der Arztberichte zu prüfen, ob zum Beispiel der Gutachter auch der Operateur war. Sollte dies der Fall sein, ist immer mit Vorsicht an die Sache heranzugehen, da in der Regel dann die Einteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit geringer ausfällt, da im Umkehrschluss eine hohe MdE bedeuten würde, dass der Operateur schlecht operiert hätte. Daher ist es immer günstiger, dass der Gutachter nicht gleichzeitig dieselbe Person ist, die operiert hat.

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