Rz. 216

Wenn der Geschädigte Brüche erlitten hat, sollte der Anwalt immer schauen, ob es sich um einen Bruch mit einer Gelenksbeteiligung handelt oder einen Bruch ohne eine Gelenksbeteiligung. Dies ist deshalb von Bedeutung, da Brüche mit Gelenksbeteiligung viel komplizierter sind und erheblich mehr Risiken in sich bergen. Insbesondere das Arthroserisiko ist beim Bruch mit Gelenksbeteiligung deutlich höher. Insofern ist diese Unterteilung für die Einordnung eventueller Spätfolgen sehr wichtig.

 

Rz. 217

Generell ist bei den Beschwerden immer zu schauen, ob es Strukturbeschwerden sind oder Funktionsbeschwerden. Die Struktur ist alles, aus dem wir bestehen (Knochen, Sehnen, Muskeln etc.). Die Funktion ist unsere Fähigkeit und Leistung. Strukturelle Beschwerden wie Frakturen etc. kann man objektiv feststellen (MRT, Röntgen). Funktionelle Beschwerden kann man nicht objektiv feststellen.

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