Rz. 213

Juristen, die Personengroßschäden bearbeiten, sind zwar in der Regel durch die langjährige Arbeit medizinisch ganz gut informiert. Keinesfalls ersetzt dies jedoch ein Medizinstudium oder gar eine Facharztausbildung. Von daher ist es zwingend notwendig, dass bei sämtlichen Bereichen eine Rücksprache mit dem entsprechenden Facharzt getroffen wird. Es ist zu prüfen, welche Komplikationen, Spätfolgen und Risiken neben den bekannten zusätzlich noch auftreten können. Es ist hier auch an entsprechende wissenschaftliche Abhandlungen zu denken, da die Medizin sich permanent weiterentwickelt und es zum Beispiel auch im positiven Sinne erhebliche Weiterentwicklungen für den Patienten oder Geschädigten gibt. So vertreten einige namhafte Mediziner die Auffassung, dass sogar Querschnittsgelähmte eines Tages wieder laufen können, weil die Wissenschaft in der Rückenmarkforschung sehr fortgeschritten ist.

 

Rz. 214

Anwälte, die Personenschäden bearbeiten, sollten daher immer mit Fachärzten zusammenarbeiten. Es gibt mittlerweile für fast jeden Bereich Fachärzte. Es ist daher entsprechend den Verletzungen mit einem Unfallchirurgen, Neurologen, Internisten, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, HNO-Facharzt, Urologen etc. zusammenzuarbeiten. Es gibt auch Spezialisten im Mund-Kiefer-Bereich. Es gibt einen Neurochirurgen sowie einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Insofern sollte der Kontakt zu den verschiedenen medizinischen Fachbereichen aufgebaut werden. Versicherer arbeiten ebenfalls nach diesem Muster, indem sie sich entsprechender Gesellschaftsärzte bedienen. In der Regel sind diese Ärzte ehemalige Klinikärzte, die sich in den einzelnen Fachgebieten extrem gut auskennen und über entsprechende Spezialkenntnisse verfügen.

 

Rz. 215

Dieser Tipp kann nicht oft genug betont werden, da Versicherer im Bereich der Medizin gegenüber den Juristen deutliche Wissensvorsprünge haben.

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