Rz. 211

Dies ist grundsätzlich immer die erste Frage. Es ist zu prüfen, welche Verletzung der Geschädigte hat. Kommt es zu einem Dauerschaden oder ist die Verletzung vollständig ausgeheilt? Es ist zu prüfen, ob das Bein, der Finger, der Arm, die Schulter, die Zehen, der Kopf, das Becken oder die Wirbelsäule dauerhaft geschädigt sind. Wenn es zu einer dauerhaften Schädigung gekommen ist, muss gefragt werden, ob dies Auswirkungen auf den Alltag oder auf den Beruf des Geschädigten hat. Welche berufliche Zukunftsprognose ist möglich? Was ist geplant? Stehen Veränderungen an? Kann er den Beruf und seinen Alltag mit dem Dauerschaden bewerkstelligen? Es ist immer zu prüfen, wie Beruf und Verletzungsbild des Geschädigten zusammenpassen oder eben auch nicht. Hierbei sind mögliche Spätfolgen unter Berücksichtigung ärztlicher Einschätzung einzubeziehen (siehe auch II.). Bei der Beurteilung, wie die dauerhafte Entwicklung sein wird, ist selbstverständlich auch das Alter des Mandanten zu berücksichtigen. Ein junger Mensch kann möglicherweise seinen Beruf mit dieser Verletzung noch einige Zeit, manchmal bis zu zehn oder zwanzig Jahren ausüben. Es ist jedoch angesichts vieler Verletzungsbilder bereits zum Schadenszeitpunkt vorhersehbar, dass der Beruf nicht bis zum Erreichen des Rentenalters ausgeübt werden kann. Dies ist bei der Regulierung zu berücksichtigten.

 

Rz. 212

Diese Fragen sind immer in Rücksprache mit den behandelnden Ärzten zu besprechen. Deshalb ist auch der folgende zweite Tipp von Bedeutung.

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