Rz. 41

Wird der Bruch nicht konservativ behandelt, sondern durch eine Operation, bestehen die allgemeinen Operationsrisiken wie Thrombose und Infektionen (siehe Rdn 264 f., 298 f.).
Verletzung von Nerven und Blutgefäßen im Operationsgebiet.
Bewegungseinschränkungen: Oftmals bleibt als Dauerfolge auch eine Bewegungseinschränkung zurück, so dass dies naturgemäß Auswirkungen auf die einzelnen Schadenspositionen wie Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden oder vermehrte Bedürfnisse hat. Dies muss wie generell bei jeder Verletzung individuell überprüft werden anhand etwaiger möglicher Komplikationen, die eintreten können.
Morbus Sudeck (siehe Rdn 271 f.)
Posttraumatisches Karpaltunnelsyndrom: Als begleitende Komplikation kann auch ein sog. posttraumatisches Karpaltunnelsyndrom auftreten. Hierbei handelt es sich um ein Kompressionssyndrom des Nervus medianus im Bereich der Handwurzel. Das ist ein akuter oder auch chronischer Druckschaden des Nervus medianus im Bereich der Handwurzel. Dieses Syndrom heißt so, weil der Karpaltunnel eine fest umschlossene Röhre vom Unterarm zur Hand und tunnelartig ausgestaltet ist. Die Geschädigten klagen über Schmerzen in der Hand bis zum gesamten Armbereich. Es entsteht ein Taubheitsgefühl in Daumen, Zeigefinger, Mittelfinger und Ringfinger. Oftmals treten die Schmerzen nachts auf und dies führt zu Schlafstörungen. Die Geschädigten müssen ihre Hand dann schütteln, damit die Beschwerden etwas nachlassen. Versicherer wenden oftmals ein, dass das Karpaltunnelsyndrom zum Beispiel durch Risikofaktoren wie Übergewicht, Diabetes, Nierenerkrankungen oder Schilddrüsenunterfunktionen oder aber auch durch eine Schwangerschaft ausgelöst worden sein kann. Mitunter kann es auch durch Alkoholmissbrauch entstanden sein. Von daher ist immer zu überprüfen, ob der eingetretene Schaden monokausal war.

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