Rz. 199

Die Prognose hängt davon ab, inwieweit es zu Zerstörungen der Gelenksfläche und Beschädigungen der Weichteile gekommen ist und ob es sich um Mehrfachverletzungen handelt. Es kann zu Wundheilstörungen kommen, zu starken Infektionen, zu Pseudarthrosen (siehe Rdn 293), zu Thrombosen (siehe Rdn 298 f.), zum Kompartmentsyndrom (siehe Rdn 266 f.), zu Nervenverletzungen und Verletzungen von Blutgefäßen. Es gibt bei derartigen Frakturen auch eine lange Schwellneigung mit erheblichen Schmerzen. Mitunter kann es auch zu chronischen Schwellneigungen des Beins kommen.

All diese Komplikationen sind im Rahmen einer eventuellen Abfindungserklärung bei Unterschenkelfrakturen und Sprunggelenksfrakturen immer mit zu berücksichtigen.

 

Rz. 200

Es bestehen natürlich auch die allgemeinen Operationsrisiken wie Thrombose, Nervenschädigungen, Infektionen und Embolie (siehe Rdn 299, 298, 264, 253).

 

Rz. 201

Da die Prognose bei derartigen Frakturen oftmals schlecht ist, sind auch der Beruf und das soziale Umfeld des Geschädigten zu überprüfen und festzustellen, ob beruflich eventuell eine starke Belastbarkeit des Beines notwendig ist. Muss der Geschädigte lange stehen oder viel laufen, so ist dies in die Überlegung bei Abfindungserklärungen mit einzubeziehen, da der Geschädigte dann mitunter später seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und er bei einer vorbehaltlosen Abfindung keinen Gehaltsdifferenzschaden oder Erwerbsschaden mehr geltend machen kann.

 

Rz. 202

Insofern haben Unterschenkelfrakturen und Sprunggelenksfrakturen fast immer Auswirkungen auf den Beruf und die Haushaltsführung, da sie häufig hochgradig instabile Frakturen sind. Schließlich kann es auch zur sog. Arthrodese, d.h. zur operativen Versteifung des Gelenks kommen. Auch dies bedeutet eine erneute Operation mit den sich ergebenden Risiken und natürlich die mögliche Komplikation einer Versteifung eines Gelenks.

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