Rz. 185

In der Regel gibt es bei der Schultereckgelenkssprengung nicht viele Komplikationen, allerdings kann es zu einer Schultereckgelenksarthrose (siehe Rdn 244 f.) kommen, die auch erst nach Jahren eintreten kann. Von daher müssen entsprechende Vorbehalte mit dem Versicherer vereinbart oder eine Erhöhung der Schadensersatzleistungen erreicht werden. Bei der Metallentfernung, die im operativen Bereich vorkommt, ist ferner daran zu denken, dass dies eine erneute Operation ist und generell Operationen zu Komplikationen wie Thrombose, Infektionen, Embolien und Nervenschädigungen (siehe Rdn 299, 298, 264, 253) führen können. Ferner sind Einschränkungen der Beweglichkeit oder sogar chronische Beschwerden möglich. Darüber hinaus ist auch immer zu schauen, was der Geschädigte beruflich macht. Hat er zum Beispiel Überkopfarbeiten zu leisten oder ist er ein Leistungssportler, kann es zu einer besonderen Beanspruchung des Schultereckgelenks kommen und dann zu Arthrosen (siehe Rdn 244 f.), die sehr schmerzhaft sein können. Ferner ist der Weichteilmantel über dem Schlüsselbein sehr dünn. Es kann daher zu einer postoperativen Infektion (siehe Rdn 264) kommen. Die Gefahr ist nicht unerheblich. Wenn Implantate verwendet werden, können Metalllockerungen entstehen, da auf das Schlüsselbein starke dynamische Kräfte einwirken. Der Physiotherapeut ist wichtig, da krankengymnastische Behandlungen unabdingbar sind.

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