Rz. 156

Es kann langfristig häufig zu Arthrosen (siehe Rdn 244 f.) kommen, bis zur kompletten Entfernung des Meniskus. Dies bedeutet naturgemäß eine erneute Operation mit den sich ergebenden Risiken. Dies muss bei Abfindungserklärungen berücksichtigt werden. Es kann zu Blockaden in der Bewegung kommen, was die Belastbarkeit des Kniegelenks betrifft. Schließlich kann in Ausnahmefällen eine Kniegelenkssteife eintreten. Dies hat erhöhte Auswirkungen auf den Beinwert innerhalb der Wertung der Unfallversicherungstabelle, was die AUB betrifft. Bei einer Versteifung des Kniegelenks in ungünstiger Stellung können bis zu 60 % MdE gutachterlich angesetzt werden. Auch ein geringer Meniskusschaden kann sich problematisch entwickeln. In der Regel ist die Prognose bei derartigen Schäden jedoch günstig.

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